Kaninchen wirken harmlos, können aber in großen Populationen massive Schäden an Gärten, Feldern, Sportplätzen, Golfanlagen und Deichen verursachen. Durch ihre Grabtätigkeit und den Fraß an jungen Pflanzen entstehen oft hohe Kosten für Instandsetzung und Wiederbepflanzung
Tierschutzgerechte Vergrämung und Kaninchenabwehr
Fangmaßnahmen nach §4 und §11 Tierschutzgesetz
Bauverschlüsse und Maßnahmen zur Eindämmung der Population
Schutz von Sportplätzen, Deichen, Parks, Gärten und landwirtschaftlichen Flächen
Beratung zu Prävention und nachhaltiger Wildschadensbegrenzung
Zusammenarbeit mit Jagdpächtern und Behörden